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  November 2020  
 
 
 
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Sportfreunde,
 
alle im Landessportbund Hessen organisierten Fachverbände und ihre angeschlossenen Vereine haben in diesem Jahr mit großem Verantwortungsbewusstsein, Umsicht und Augenmaß Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie umgesetzt. Dass nunmehr erneut weitreichende Beschränkungen für den Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Anlagen beschlossen werden mussten, ist allein der rapide ansteigenden Infektionslage geschuldet. Dies ist herber Schlag für den Sport in Hessen und die vielen ehrenamtlichen Vereinsvertreter in unserem Land.

Die Entscheidung hierüber wurde nicht leichtfertig und in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Angesichts der übergeordneten Ziele das Gesundheitssystem weiterhin aufrechtzuerhalten sowie Kindern und Jugendlichen auch in den kommenden Wochen den Zugang zu Bildung und Betreuung zu ermöglichen, ist sie notwendig geworden.

Ab dem 5. November 2020 müssen alle Einrichtungen des Freizeit- und Breitensportbetriebs geschlossen werden. Dies gilt für gedeckte Sportanlagen wie Hallen oder Schießstände und auch für Sportanlagen im Freien. Sport als Individualsport im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportanlagen, zu betreiben, wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern, ist weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich. Auch Reiten, Rudern oder etwa Segeln im Sinne einer freizeitsportlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit sind unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen weiter möglich. Die Entnahme von Sportgeräten aus Sportanlagen ist zu diesem Zweck gestattet. Das Bewegen von Pferden ist vor dem Hintergrund des Tierwohlgesetzes auch auf der Sportanlage erlaubt, davon nicht umfasst sind Reitkurse, Schulungen, Wettbewerbe oder ähnliches.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind gestattet, sofern ein umfassendes Hygienekonzept vorliegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Dies umfasst nicht nur den Berufssport, sondern auch den Nachwuchsleistungssport in olympischen und paralympischen Sportarten, der weiterhin den Trainings- und Wettkampfbetrieb fortsetzen darf.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Sport finden Sie hier:
https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/faq_liste_extern_05.11._final_0.pdf

Die zweite Welle der Pandemie in Deutschland stellt eine Vielzahl unserer gemeinnützigen Vereine vor die erneute Belastungsprobe. Die Hessische Landesregierung setzt nach wie vor alles daran, das vielfältige Sport- und Vereinswesen in seiner ganzen Bandbreite zu erhalten und wird weiterhin Unterstützung anbieten. Vereine, die in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten, erhalten auch über das Jahr hinaus finanzielle Unterstützung durch das von der Hessischen Landesregierung im Frühjahr auferlegte Landesprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“. Dadurch soll der finanzielle Schaden, der durch die erneut notwendig gewordenen Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus entstanden ist, in den Vereinen abgefedert werden. Informationen zum Hilfsprogramm erhalten Sie unter www.innen.hessen.de/sport.

Die jetzigen Beschränkungen fallen der Landesregierung schwer, da sich insbesondere die hessische Sportfamilie in den Monaten der Corona-Pandemie vorbildlich verhalten hat. Dennoch gilt es jetzt mehr denn je Kontaktketten zu unterbrechen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und Menschenleben zu schützen. Wir hoffen, dass auch Sie und Ihr Verein gut durch die anstehende vier Wochen kommen.

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
 
 
 
 
 
 
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