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  Juli 2020  
 
 
 
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Sportfreunde,
 
 
angesichts weiterhin positiver Entwicklungen der Pandemie in Hessen, hat die Hessische Landesregierung weitere Lockerungen für den Sport beschlossen: Ab dem 1. August können Mannschaftssportarten uneingeschränkt und damit ohne Beschränkung der Personenanzahl durchgeführt werden. Viele tausende Trainerinnen und Trainer, die sich in den Ballsportarten wie beispielsweise Fußball, Handball und Volleyball engagieren, haben damit Planungssicherheit für die Saisonvorbereitung sowie den Beginn der kommenden Spielzeit.

Alle im Landessportbund Hessen organisierten Fachverbände und ihre angeschlossenen Vereine haben in den vergangenen Monaten mit großem Verantwortungsbewusstsein, Umsicht und Augenmaß Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie auch die schrittweisen Lockerungen umgesetzt. Dass nunmehr Sport ohne Kontaktbeschränkungen ermöglicht werden kann, ist einer herausragenden und vorbildlichen Haltung zu verdanken, wofür ich allen Ehrenamtlichen in unseren Verbänden und den mehr als 7.500 Sportvereinen sehr herzlich danke.

Ab dem 1. August gilt es darauf zu achten, dass
  • nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird.

  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,

  • Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts genutzt werden und sichergestellt ist, dass das allgemeine Abstandsgebot dort eingehalten werden kann,

  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und• Risikogruppen
    im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Dieser bedeutende Schritt hin zu mehr Normalität im Sportalltag kann dauerhaft nur gelingen, wenn die bestehenden Hygienekonzepte von den Aktiven in den Vereinen weiterhin vorgelebt werden. Bezüglich der Zuschauer bei Sportveranstaltungen bleibt die Corona-Verordnung vom 6. Juli 2020 unberührt. Laut dieser sind Zusammenkünfte und Veranstaltungen zulässig, wenn die Teilnehmerzahl von maximal 250 Personen nicht überschritten wird. Mit dieser Zahl sind ausdrücklich nicht die teilnehmenden Sportler, Betreuer, Ordner oder Kampfrichter gemeint. In Ausnahmefällen kann die zuständige Ordnungsbehörde auch über eine größere Anzahl von Zuschauern befinden.

Sportliche Grüße

Ihr Peter Beuth

 
 
 
 
 
 
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