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  April 2020  
 
 
 
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Sportfreunde,
 
Sport- und Festveranstaltungen und die damit verbundenen Erlöse bilden für den Großteil unserer hessischen Vereine die wesentlichen Einnahmen, um weiterlaufende Kosten wie beispielsweise Strom-, Gas- und Wasserrechnungen oder auch Darlehen für Vereinsstätten und andere Einrichtungen zahlen zu können. Gleichzeitig ist die Bildung von Rücklagen, auf die man in der aktuellen Corona-Krise zurückgreifen könnte, aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht möglich.
 

Die Hessische Landesregierung stellt aus diesen Gründen ein millionenschweres Sofortprogramm zur Unterstützung der hessischen Sportlandschaft zur Verfügung, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren. Insgesamt stehen ab sofort sieben Millionen Euro für gemeinnützige und auf ehrenamtlicher Basis geführte Sportvereine in Hessen bereit. Wer in Folge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten und Mitglied im Landessportbund Hessen ist, kann ab sofort Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.

Wir möchten mit dem Sonderprogramm unseren Teil dazu beitragen, den finanziellen Schaden, der durch die notwendig gewordenen Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus entstanden ist, abzufedern. Informationen zum Hilfsprogramm erhalten Sie ab sofort unter www.innen.hessen.de/sport. Für die unbürokratische Bearbeitung und die schnelle Auszahlung der finanziellen Mittel steht Ihnen Fachpersonal zudem unter corona-vereinshilfe@sport.hessen.de zur Verfügung.

Für viele Vereine stellt sich in der aktuelle auch die Frage, wann und unter welchen Rahmenbedingungen der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die Sportminister der Länder haben sich hierzu bereits intensiv ausgetauscht. Wir sind uns einig, dass der Breiten- und Freizeitsport nur stufenweise und unter strenger Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hochgefahren werden kann. Vorgesehen ist, dass der Vereinssport zunächst auf den Sportanlagen im Freien, mit ausreichend Personenabstand und unter strenger Hygieneeinhaltung starten wird. Diese Überlegungen stehen unter dem Vorbehalt der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und werden durch die Ministerpräsidentenkonferenz voraussichtlich frühestens zum 4. Mai 2020 ermöglicht. Da sich die meisten Menschen gut an die Verordnungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus halten, habe ich die Hoffnung, dass wir absehbar den Sportbetrieb in Hessen ermöglichen können.

Wir setzen alles daran unser vielfältiges Sport- und Vereinswesen in seiner ganzen Bandbreite zu unterstützen und hoffen, dass auch Sie und Ihr Verein gut durch die aktuelle Krise kommen.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr Peter Beuth

 
 
 
 
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